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Klug Touristik Insolvent
Bild: Shutterstock - Jason Row

Klug Touristik insolvent

Die Klug Touristik GmbH hat am 27.2.2023, mit Wirkung ab 28.2.2023, Insolvenz angemeldet. Was betroffene Reisende jetzt tun können:

a) Gesicherte Pauschalreisen

Die Pauschalreiseverordnung (PRV) sichert Ansprüche von Verbraucher:innen im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters oder eines Reisevermittlers. Geschützt sind vor allem Pauschalreisen.

Betroffene Verbraucher:innen, die bei Klug Touristik eine Pauschalreise gebucht hatten, können ihre Ansprüche beim Abwickler

TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH,

Adresse: Ferstelgasse 6, 1090 Wien

Notfallnummer: +43 1 361 90 77 44

E-Mail: office@tourismusversicherung.at

geltend machen.

Der Absicherer ist die Österreichische Hotel- und Tourismusbank.

Betroffene Reisende, die bei Klug Touristik eine Pauschalreise gebucht haben, haben ein Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit infolge der Insolvenz die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt.

Reisende müssen ihre Ansprüche binnen acht Wochen beim Abwickler anmelden. Die acht Wochen beginnen z.B. mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu laufen.

 

b) Anmeldung im Insolvenzverfahren

Forderungen, die nicht von der Insolvenzabsicherung im Sinne der PRV abgesichert sind, können im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Die Insolvenz der Klug Touristik GmbH (FN 211877i) wurde beim Handelsgericht Wien unter der Aktenzahl 6 S 40/23h bekannt gemacht. Masseverwalterin: Mag. Dr. Ulla Reisch, Landstraßer Hauptstraße 1a, Ebene 07, Top 09, 1030 Wien.

Mehr Informationen zum Insolvenzverfahren der Klug Touristik finden Sie hier.

Forderungen im Insolvenzverfahren sollten bis 25.4.2023 angemeldet werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Forderungsanmeldung eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 25,-- anfällt. Eine verspätete Anmeldung der Forderung nach Ende der Anmeldefrist ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Da Gläubiger in der Insolvenz eines Unternehmens maximal eine bestimmte Quote erhalten, ist eine Anmeldung im Insolvenzverfahren daher nur dann anzuraten, wenn es sich um eine entsprechend höhere Forderung handelt. Das Gleiche gilt für Gutscheine. Achtung: Die Gebühr von EUR 25,-- gilt nur bei Anmeldungen im Insolvenzverfahren, nicht auch bei von der PauschalreiseVO gesicherten Ansprüchen nach lit a).

 

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