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Kombinationsverbot von Fluggutscheinen bei Airberlin unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Airberlin PLC & Co Luftverkehrs KG wegen rechtswidriger Klauseln in den Fluggutscheinbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien erklärte - wie auch schon das HG Wien - eine von drei eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Unzulässig ist das Verbot der Kombination von verschiedenen Gutscheinen. Laut dem Gericht ist es unzulässig, wenn mehrere Fluggutscheine -welche man beispielsweise geschenkt bekommen hat- nicht im Rahmen eines Fluges kombiniert werden können.

Zulässig ist laut OLG Wien eine Klausel, welche eine Barauszahlung von (Rest-)Guthaben ausschließt.  Für Konsumenten würde dies bedeuten, dass man bei möglicherweise geringem Restwert des Gutscheines zur Nutzungweiteres Geld investieren müsste um Zusatzleistungen des Unternehmens zu erhalten, oder aber den Gutschein verfallen lassen müsste.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 22.9.2015).

OLG Wien, 28.08.2015, 1 R 88/15s
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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