Anders als in Österreich, wo sich die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter in erster Linie am Umsatz des Unternehmens orientiert und damit auch die Anzahl potentiell von einer Insolvenz betroffenen Kunden berücksichtig, ist in Deutschland unabhängig von der Größe des Unternehmens eine Deckelung von 110 Million Euro vorgesehen. Dies hat dazu geführt, dass im Fall der deutschen Thomas Cook GmbH - anders als von der Pauschalreise-RL gefordert - die Insolvenzabsicherung nicht ausreicht, um alle Ansprüche der betroffenen Kunden abzudecken.
Indem die deutsche Bundesregierung nun angekündigt hat, die Schäden zu übernehmen, die aus der zu niedrigen Versicherungssumme resultieren, kommt sie möglichen Staatshaftungsklagen zuvor. Da sich die zu niedrige Insolvenzabsicherung nämlich direkt aus dem deutschen Gesetz ergibt, könnte man darin eine mangelhafte Umsetzung der Pauschalreise-RL erblicken, die wohl zu einer Haftung des deutschen Staates für die Schäden der Pauschalreisenden führen würde.