Was bedeutet "kontaktlos Zahlen"?
In den vergangenen Wochen haben viele Konsumenten neue Banomatkarten mit der sog. NFC-Funktion erhalten. Zumeist erkennen Sie eine solche Karte, indem das Wort "PayPass" auf der Karte steht. Die neue Technik NFC, bedeutet "Near field communication" und ermöglicht es ohne Stecken der Karte und ohne PIN-Eingabe durch drahtlose Übertragung der Daten über eine Strecke von maximal 10 Zentimetern Beträge bis zu 25 Euro an den neuen Terminals in Geschäften zu bezahlen. in der Regel ist es möglich 5 mal 25 Euro ohne PIN Eingabe abzubuchen, dannach ist der PIN Code wieder einzugeben. Dies soll den Schaden bei Diebstahl minimieren (maximal 25 x 5 = 125 Euro).
Wer haftet bei Verlust oder Diebstahl?
Der Konsument haftet bei Verlust oder Diebstahl einer Bankomatkarte bei leichter Fahrlässigkeit mit einem Höchstbetrag von 150,- Euro; nur bei grober Fahrlässigkeit haftet er für den gesamten Betrag (der bis zum Einlangen der Sperrmeldung verfügt wurde).
Leicht fahrlässig wäre es zB. Die Karte im Auto oder auch auf einem Büroschreibtisch liegen zu lassen, nicht jedoch in einem Rucksack in einer äußeren Tasche zu tragen.
Liegt keine leichte Fahrlässigkeit vor, so haftet jedenfalls die Bank.
Welche Sorgfaltspflichten treffen Kunden bei Bankomatkarten?
Die Karte ist sicher und getrennt vom Code zu verwahren. Der Code ist geheim zu halten. Die Karte darf keinesfalls im abgestellten Auto zurückgelassen werden. Ein Verlust oder Diebstahl muss sofort (telefonisch) gemeldet werden (aus Österreich: 0800 204 8800; aus dem Ausland: 0043-1 204 8800). Weiters muss man bei der Polizei Anzeige erstatten.
Wie sicher ist die NFC-Technik?
Man liest in den Medien (siehe Standard 8.1.2014) immer wieder von Möglichkeiten, bei der NFC-Technologie Daten auszuspionieren. Zuletzt haben die Banken zugestanden, dass es ein "Sicherheitslücke" gäbe, die nun rasch geschlossen werde. Ob es möglich wäre, Karten zu duplizieren und mit der Doublette kontaktlose Zahlungen durchzuführen, können wir nicht abschätzen. Eines ist aber klar: Wäre ein solcher Fall nachweisbar, dann haftet jedenfalls die Bank.
Kann ich die NFC-Funktion meiner Karte ausschalten lassen?
Derzeit bietet lediglich die BAWAG ihren Kunden vor Versenden der Karte eine Wahlmöglichkeit an. Alle anderen Banken verschicken automatisch Karten mit der neuen Funktion. Technisch muss es natürlich möglich sein, die Funktion ausschalten zu lassen. Einige Banken stellen jedoch Hürden für ihre Kunden auf indem sie zB. eine Gebühr für das Ausstellen einer neuen Karte verlangen oder behaupten eine Karte ohne Funktion sein nicht mehr erhältlich. Der VKI ist bereits mit den betroffenen Banken in Kontakt getreten, um diese Problematik zu klären.
Die Bank Austria hat dem VKI heute mitgeteilt, dass es Geschäftspolitik sei, dass Sie einen Kartentausch bei Abbestellung der NFC-Funktion kostenlos durchführt und dass Sie im Fall von Schäden aus NFC-Verwendungen der Karte, die gestohlen oder verloren wurde, auch bei "leichter Fahrlässigkeit" des Kunden keinen Selbstbehalt fordere - das heißt, dass in diesem Fall die Bank den Schaden trägt.