Trotz eines rechtskräftigen Urteils des Landesgerichts Salzburg, das einen anteiligen Rückzahlungsanspruch im Fall des vorzeitigen Saisonendes der Skisaison 2019/2020 bestätigte, verweigerten viele Skigebiete mit dem Verweis auf eine „Einzelfallentscheidung“ die Rückzahlung an andere Betroffene.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden brachte der VKI daher Musterklagen ein, unter anderem gegen die folgenden Liftbetreiber: Zauchensee Liftgesellschaft B* S* GmbH, 3-Täler Touristik GmbH, Liftgemeinschaft Obertauern GmbH, Gerlitzen-Kanzelbahn-Touristik GmbH & Co. KG und Snow Space Salzburg Bergbahnen AG. Alle diese Betreiber lenkten nach Einbringung der Klagen ein und zahlten die anteiligen Kosten der Saisonkarten, ohne jede Äußerung im Verfahren, zurück. Nur wenige Liftbetreiber ließen sich tatsächlich auf ein Verfahren ein. So unter anderem die Ski amadé GmbH, gegen die bereits in zweiter Instanz ein Verfahren anhängig ist. In erster Instanz sprach das Gericht der betroffenen Familie 330 Euro zu.