Alte Elektrogeräte können ab 13. August 2005 bei den Sammelstellen der Gemeinden, bei den Sammelstellen der Hersteller oder -bei Kauf eines neuen, gleichwertigen Gerätes- beim Händler (1:1 Regelung- Rücknahmeverpflichtung bei Verkauf eines gleichwertigen Gerätes) kostenfrei abgegeben werden. An diesem Tag tritt die neue Elektroaltgeräteverordnung, BGBl II 2005/121 (kurz EAG-VO) in Kraft.
Besteht auf Grund von Verunreinigungen ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit des Übernehmers, kann die Rücknahme jedoch abgelehnt werden. Außerdem kann die Übernahme von den Altgeräten hinzugefügten anderen Abfällen abgelehnt oder die durch die Übernahme dieser Abfälle entstehenden Kosten verrechnet werden.
Händler mit einer Verkaufsfläche kleiner als 150 m² sind von der 1:1 Rücknahmeverpflichtung ausgenommen.
Seit 1993 mußte jeder Käufer eines Kühlgerätes einen Entsorgungsbeitrag bezahlen. Heute sind daher rund 3,9 Millionen "Kühlschrankpickerln" im Gegenwert von ca. 50 Millionen Euro im Umlauf, die jetzt zurückzuzahlen sind.
Für die Rückzahlung ist das "Umweltforum Haushalt" zuständig. Zwischen 16. und 19. August soll jedem Haushalt eine Informationsfolder sowie ein Antragsformular zugeschickt werden.
Das Formular kann auch online unter www.ufh.at ausgefüllt und ausgedruckt werden, daneben steht unter der Telefonnummer 0810/144 166 eine Infohotline- werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr - zur Verfügung, bei der man die Formulare bestellen kann.
Die Arbeiterkammer fordert eine Rückzahlung samt Zinsen- wer etwa das Pickerl 1993 gekauft habe, könnte jetzt zusätzliche 37 Euro an Zinsen verlangen- und prüft die Möglichkeit eines Musterverfahrens.