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Leasing - Abrechnung bei vorzeitiger Rückzahlung

Angemessene Ermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Finanzierungsleasingvertrages

Eine Konsumentin schloss im Jahr 2001 bei der GE Money Bank einen Leasingvertrag über einen PKW. Nachdem die Konsumentin im Juni 2002 ihre Restschuld erfragen wollte, kündigte die GE Money Bank den Leasingvertrag. Da die GE Money Bank ein Wiederaufleben des Leasingvertrages ablehnte, nahm die Konsumentin zur Abdeckung der Restschuld (€ 21.611,22 zzgl € 30,00 Bearbeitungsgebühr) im September 2002 bei der GE Money Bank einen Barkredit iHv EUR 22.000,-- auf und erwarb damit das Leasingfahrzeug. Per 30.08.2004 hafteten € 20.772,32 aus.

Bei Finanzierungsleasingverträgen ist der Verbraucher zu einer gänzlichen vorzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen berechtigt. In diesem Fall hat der Gewerbetreibende bei der Abrechnung des Finanzierungsleasingvertrages die Gesamtbelastung des Verbrauchers in einem Ausmaß zu ermäßigen, das unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen den Umständen nach angemessen ist (§ 5 Abs 2 Verbraucherkreditverordnung). Daraus ist insbesondere eine angemessene Abzinsung der auf die Restlaufzeit entfallenden Leasingraten und des Restwertes abzuleiten. Hier muss berücksichtigt werden, dass die beklagte Partei sich laufzeitabhängige Kosten sowie die während der Restlaufzeit des Vertrages anfallenden Refinanzierungskosten durch die vorzeitige Vertragsauflösung erspart.

Die GE Money Bank hat eine Abzinsung von 3,5% vorgenommen; diese Abzinsung ist bei einem Kalkulationszinssatz von zumindest 6,6360% nicht angemessen. Die Konsumentin wurde de facto so gestellt, als hätte sie kein Recht zur vorzeitigen Vertragsauflösung, weil sie durch die geringere Abzinsung annähernd den Nichterfüllungssachen ersetzt.

Der VKI hat für die Konsumentin daher den Betrag von € 1.603,81 eingeklagt. Ein Sachverständigengutachten hat ergeben, dass die GE Money Bank insgesamt sogar € 1.889,00 zu viel verrechnet hat.

Die GE Money Bank hat außergerichtlich die € 1.889,00 bereits gezahlt.

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