Der Bund der Versicherten, eine deutsche Verbraucherschutzorganisation, hat mit einer Klage gegen die Victoria Lebensversicherung in zweiter Instanz Recht bekommen. Die Versicherung muss insgesamt € 9.264,89 an Abschlusskosten nachzahlen. Die Revision wurde zugelassen (OLG Düsseldorf 13.5.2005, Az: I-4-U 146/04 - erhältlich unter www.nrwe.de - Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW).
Ausgangspunkt der Klage war das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2001. Darin hat der BGH die Bestimmungen zum Rückkaufswert wegen Intransparenz für gesetzwidrig erklärt.
In Österreich sind derzeit 10 Verbandsklagen gegen Lebensversicherungen anhängig. Damit soll auch für Österreich eine entsprechende Klarstellung erreicht werden (siehe hier).
Nähere Informationen zur erfolgreichen Sammelklage finden Sie beim Bund der Versicherten unter Presse/Aktuelles (www.bundderversicherten.de)