Konsumenten, die ihre Lebensversicherung in den ersten Jahren kündigen oder prämienfrei stellen wollen, erleben oft eine böse Überraschung: Sie erhalten nämlich nur einen Bruchteil jenes Betrages, den sie an Prämien einbezahlt haben, den Rest schluckt die Versicherung.
Dies liegt daran, dass am Beginn der Laufzeit hohe Kostenanteile - sogenannte Abschlusskosten - abgezogen werden. In den Versicherungsbedingungen wird dies jedoch aus Sicht des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) oft nur mangelhaft erklärt, weshalb sich kaum jemand dieses Risikos bewusst ist. Betroffen sind nicht nur klassische sondern auch fondsgebundene Lebensversicherungen.
Der VKI geht daher - im Auftrag des BMSG - gegen die entsprechenden Bestimmungen in den Lebensversicherungsverträgen vor. Abmahnungen und Klagen sollen bewirken, dass in Zukunft besser informiert und für die Vergangenheit Geld zurückgezahlt wird. Gegenstand der Verfahren sind derzeit vor allem Versicherungsbedingungen aus den Jahren 2000 bis 2003.
Es geht dabei um eine Menge Geld - Betroffene verlieren durch diese unklaren Regelungen bis zu einigen tausend Euro.
Der VKI wird vom weiteren Verlauf berichten.