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LG Graz spricht Verbraucher EUR 24.000,-- gegen Gewinnzusageunternehmen zu

Gegen das Unternehmen "Edelweiß Versand", das mit Gewinnzusagen an Verbraucher herantritt liegt nunmehr ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil vor, in welchem dem Kläger rund EUR 24.000,-- zugesprochen werden.

Das LG für Zivilrechtssachen Graz gab der Klage des Konsumenten gegenüber dem Gewinnzusageunternehmen "Shopping Alliance Ltd.", welches auch unter zahlreichen weiteren Namen -wie etwa "Edelweiß Versand"- auftritt, mit Versäumungsurteil statt. Dem Verbraucher wurden vom Gericht -gestützt auf § 5j KSchG (nunmehr § 5c KSchG)- insgesamt rund EUR 24.000,-- zugesprochen.
Der Konsument erhielt  eine Gewinnzusage über EUR 10.000,-- mit der Formulierung:

"Sie haben wirklich unendliches Glück gehabt, diesen Brief zu erhalten! Es sind tatsächlich EUR 10.000,--die heute vergeben werden."

Als Absender schien der "Edelweiß Versand" mit einem Postfach in Salzburg auf, wobei in Wahrheit die "Shopping Alliance Ltd." mit Sitz in Malta hinter der Gewinnzusage steht.

Anschließend bekam der Konsument eine weitere Gewinnzusage in Höhe von EUR 9.570,--. Im Kleindruck konnte die "Juno Handelskontor" mit dem Postfach in Salzburg als Absender ausgemacht werden. Erneut handelte es sich um die "Shopping Alliance Ltd" in Malta.

Die Aufforderungsschreiben zur Auszahlung des Gewinns seitens der Beneder Rechtsanwalts GmbH blieben ohne Wirkung, weshalb eine Klage eingebracht wurde. Für den Konsumenten erfreulich endete dieses Verfahren mit einem klagsstattgebenden und vollstreckbaren Urteil. Dem Verbraucher wurden dabei insgesamt EUR 24.000,-- an Kapital, Zinsen und Kosten zugesprochen.

Das Urteil ist rechtskräftig und die "Shopping Alliance Ltd." wurde von der Beneder Rechtsanwalts GmbH bereits zur Vollzahlung aufgefordert.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Firma auch Zahlung leistet bzw ob bei einer Exekution in Malta Geld zu holen wäre. Falls nein, bleibt der Kläger auf den Prozesskosten sitzen. Daher raten wir, solche Klagen nur mit Rechtsschutzversicherung zu führen.

LG Zivilrechtssachen Graz 05.05.2014, 17 Cg 13/14 w
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Klagevertreter:  Beneder Rechtsanwalts GmbH, Wien

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