Richtigerweise wäre den wenig risikobereiten Konsumentinnen zu empfehlen gewesen, das Eigenkapital für den Wohnungskauf einzusetzen und nur über den fehlenden Betrag einen Annuitätenkredit aufzunehmen.
Der beratende Vermögensberater haftet daher für den Schaden aus dieser Fehlberatung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.