Zum Inhalt

LG Steyr: 33 Klauseln von Happy-Fit aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam vor dem Landesgericht Steyr (LG Steyr) Recht. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

Das LG Steyr verwirft in einer Verbandsklage des VKI typische Klauseln in den Bedingungen eines Fitnesscenters.

So wurde das Fitnessstudio beispielsweise bei folgenden Klauseln zur Unterlassung verpflichtet:

  • 24-monatige Mindestvertragslaufzeit
  • Kündigung des Vertrages nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit frühestens nach weiteren 12 Monaten
  • Ausschluss der außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit bei Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft
  • Unzulässige Kündigungsmöglichkeiten des Unternehmens bei Zahlungsverzug des Kunden
  • Verbot der Mitnahme und des Konsums von selbst mitgebrachten Getränken und Nahrungsmitteln
  • Terminsverlust bei Zahlungsverzug
  • Kompromisslose Öffnung von über Nacht verschlossenen Spinden am Folgetag mitsamt Entsorgung des Inhalts des Spinds

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 12.01.2017).

LG Steyr 28.12.2016, 3 Cg 22/16k
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang