Zum Inhalt

LG ZRS Wien: Keine Besitzstörung beim Parkplatz Muthgasse

Das Landesgericht ZRS Wien weist eine Besitzstörungsklage der CPO zum Parkplatz in 1190 Wien, Muthgasse mangels Wiederholungsgefahr ab. Für das Gericht lag im vorliegenden Fall beim betroffenen Konsumenten ein nachvollziehbarer Irrtum vor, da dieser davon ausging, auf der nahen Park & Ride Anlage zu parken.

Ein Konsument suchte im Juli 2015 im 19. Bezirk in Wien einen Parkplatz. Auf Grund eines großen Park&Ride Schildes ging er davon aus, dass er sich auf der P+R Anlage befinden würde und hinterlegte ein Ticket der P+R Anlage hinter die Windschutzscheibe. Tatsächlich handelte es sich allerdings um einen Parkplatz der CPO Car Parking Operators GmbH.

Die CPO Car Parking Operators GmbH brachte in der Folge eine Besitzstörungsklage ein. Der VKI unterstützte den Konsumenten im Auftrag des Sozialministeriums bei der Abwehr dieser Klage.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien geht u.a. davon aus, dass beim Konsumenten (auch wegen der undeutlichen Beschilderung des Parkplatzes) ein nachvollziehbarer Irrtum vorliegt und weist die Besitzstörungsklage daher ab.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG ZRS Wien. 16.12.2015, 63 R 128/15m
Volltextservice
Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang