Im Rahmen des "Lombard-Klubs" fanden jahrelang regelmäßige Treffen zwischen Spitzenmangern der verschiedenen Bank statt, wo Vereinbarungen über Preise, Gebühren und Werbemaßnahmen getroffen wurden. Die beteiligten Banken - RZB, BACA, BAWAG, PSK, RLB Niederösterreich, Erste Bank, Össtereichische Volksbanken AG und Hypo Niederösterreich, hatten die Entscheidung der Kommision angefochten, weil sie Ihrer Ansicht nach nicht gegen das in der EU geltende Kartellverbot verstossen hätten. Das Bankenkartell habe sich nach Ihrer Ansicht nur auf den österreichischen Markt, nicht aber auf den EU-Markt ausgewirkt, weshalb kein Verstoß gegen Bestimmungen des EU-Rechts vorliegen könne.
Mehr zum Lombard-Klub und wie der VKI kürzlich in einem Verfahren sein Recht zur Einsicht in die Unterlagen der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof erster Instanz durchsetzen konnte finden Sie hier.