Wie berichtet hat der VKI gegen Lottelo Klage auf Unterlassung eingebracht. Zusätzlich ermittelte auch das für Glücksspiel zuständige Staatssekretariat im Finanzministerium und kam zur Auffassung, dass SMS-Spiele wie Lottelo unter das Glücksspielgesetz fallen und daher eine entsprechende Konzession benötigt wird.
Das Geschäftsmodell erfülle alle vier Kriterien der im Glücksspielgesetz festgeschriebenen "Ausspielung". "Das heißt, dass die Betreiber ihren Betrieb mit sofortiger Wirkung eigentlich einstellen müssen", so das Staatssekretariat. Es sei daher Anzeige gemäß Glücksspielgesetz erstattet worden.
Diese -verwaltungsrechtliche- Überprüfung erfolgt nun aber erst nach Klärung des strafrechtlichen Aspekts. Sollte auch hier eine Übertretung festgestellt werden, droht Lottelo eine Verwaltungsstrafe von bis zu 22.000 Euro. Beobachter finden es "recht ungewöhnlich", dass die Polizei nun den Ball an die Anklagebehörde weiterspielt, wie es gegenüber der APA hieß.