Betroffene Verbraucher, die bei Splashline gebucht hatten, können ihre Ansprüche beim Abwickler
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splashline@call-us.com
geltend machen.
Der Absicherer ist die Uniqa Österreich Versicherungen AG.
Die Pauschalreiseverordnung (PSV) sichert Ansprüche von Verbrauchern im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters oder eines Reisevermittlers. Geschützt sind vor allem Pauschalreisen.
Betroffene Reisende haben ein Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit infolge der Insolvenz die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt.
Reisende müssen ihre Ansprüche in der Regel binnen acht Wochen - also bis zum 24.Juli 2020 - beim Abwickler anmelden. Die acht Wochen beginnen zB mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu laufen.
Hier finden Sie ein Formular zur Forderungsanmeldung: https://www.call-us-assistance.com/fileadmin/user_upload/Splashline_Insolvenz_Schadenmeldung.pdf