Die Verordnung soll nur für Neuverträge gelten. Die FMA stellt aber klar, dass sie bei einseitigen, nachteiligen Änderungen der Gewinnbeteiligung auch bei bestehenden Verträgen einschreiten wird.
Mehr Transparenz bei Gewinnbeteiligung von Lebensversicherungen
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) will mehr Transparenz bei der Gewinnbeteiligung von Lebensversicherungen. Eine neue Verordnung soll ab 1.1.2007 die Berechnung der Gewinnbeteiligung für Konsumenten verständlich und nachvollziehbar machen.
Lesen Sie mehr:
FMA plant Gewinnbeteiligungs-VO für Lebensversicherungen - 6.3.2006
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1316