Mit 19.5.2020 ist die Insolvenz der Dressmann GmbH (FN 421822b) eröffnet.
Die Insolvenz wurde beim Handelsgericht Wien unter der Aktenzahl 3 S 46/20i bekannt gemacht. Masseverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Katharina WIDHALM-BUDAK, Landstraßer Hauptstraße 1/2, 1030 Wien.
Forderungen sollten bis 8.7.2020 angemeldet werden. Mehr Informationen zur Insolvenz der Dressmann GmbH finden Sie unter www.edikte.at .
Was passiert mit Gutscheinen bzw Gutscheinkarten in der Insolvenz des Unternehmens?
Der Unternehmer darf wegen des Verbotes der Gläubigerbegünstigung zwar keine Gutscheine mehr einlösen, aber die Gutscheine verlieren nicht per se ihre Gültigkeit. Vielmehr können Personen, die noch Gutscheine haben, ihre Forderung beim Insolvenzgericht anmelden. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Forderungsanmeldung eine Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 23,-- anfällt. Bei einem Gutschein von zB EUR 100,- und einer Insolvenzquote von zum Beispiel 5 Prozent würde man aus der Insolvenz nur EUR 5,- erhalten, sohin weniger als die zu zahlende Gerichtsgebühr. Die Gerichtsgebühr kann daher höher sein als der zu erwartende Ersatzanspruch aus der Insolvenz. Eine Anmeldung im Insolvenzverfahren ist daher nur dann anzuraten, wenn es sich um einen höheren Gutschein handelt.