Mit der im Jahr 2019 veröffentlichten Modernisierungs-Richtlinie werden vier Richtlinien im Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht geändert. Neben zahlreichen Informationspflichten, die zu mehr Transparenz führen, stehen künftig Verbraucherinnen und Verbrauchern individuelle Rechtsbehelfe zur Verfügung, wenn sie durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt wurden. Die Richtlinie ist bis Ende November 2021 ins nationale Recht umzusetzen und ab Ende Mai 2022 anzuwenden.
In einem von der AK Wien beauftragten Rechtsgutachten untersuchen Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek (WU Wien) und Dr. Petra Leupold (VKI / JKU) Auslegungsfragen, Regelungsspielräume und -optionen für eine bestmögliche Umsetzung der Richtlinie in österreichisches Recht.
Die Präsentation des Gutachtens findet im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung der AK Wien am 15.3.2021, 14.30-15.30 statt (online via MS Teams).
ReferentInnen:
Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek (WU Wien)
Dr. Petra Leupold, LL.M. (JKU / VKI)
Moderation:
Mag. Gabriele Zgubic (Leiterin Abteilung Konsumentenpolitik, AK Wien)
Nähere Informationen zu Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.