Zum Inhalt

Mogelpackung Gourmet Thunfisch Vier Diamanten

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verzeichnet erneut einen Erfolg im Kampf gegen Mogelpackungen. Im Auftrag des Sozialministeriums hatte der Verein die in den Niederlanden ansässige Princes Foods B.V. wegen der von ihr unter der Marke „Vier Diamanten“ vertriebenen Gourmet Tiefkühl-Thunfischstäbchen geklagt. Das Unternehmen zeigte sich einsichtig. Das Verfahren endete mit – mittlerweile rechtskräftigem – Unterlassungsvergleich.

Ein Dauerärgernis bei Konsument:innen sind Mogelpackungen – also Produkte, bei denen die Füllmenge eines Produkts deutlich geringer ist, als es die deutlich größere Außenverpackung suggeriert. Mangels genauer gesetzlicher Regelungen ist es Sache der Gerichte, im Einzelfall zu beurteilen, ob eine wettbewerbswidrige Mogelpackung vorliegt.

In den letzten Jahren ging der VKI immer wieder erfolgreich gegen besonders dreiste Formen der Unterverpackung gerichtlich vor. So auch zuletzt gegen das Tiefkühlprodukt „Gourmet Thunfisch mit Sesamkruste“ der bekannten Thunfischmarke „Vier Diamanten“: Befüllt war die Verpackung mit zwei Thunfischstäbchen, die nebeneinandergelegt nicht einmal die Hälfte der Verpackung ausfüllten. Die Sticks waren in einem zwei Fächer bildenden Innenkarton fixiert, sodass die krasse Form der Minderbefüllung für Verbraucher:innen nicht einmal durch Schütteln oder sonst haptisch erkennbar gewesen wäre.

Nach Klagseinbringung lenkte das Unternehmen rasch ein und unterwarf sich dem vom VKI geforderten Unterlassungsbegehren.

Die Princes Foods B.V verpflichtet sich darin, es zu unterlassen, tiefgefrorene Thunfischstücke etwa „Gourmet Thunfisch mit Sesamkruste“ in undurchsichtigen Verpackungen in Verkehr zu bringen, deren tatsächliche Füllmenge weit unter dem Fassungsvermögen der Verpackung liegt, etwa weil sie weniger als 50 % mit Thunfischstücken gefüllt ist, ohne, dass dies die Eigenart der Ware oder verpackungstechnische Gründe erfordern und/oder ohne, dass auf die Minderbefüllung ausreichend deutlich hingewiesen wird.

Der Vergleich ist rechtskräftig.

Vergleich abgeschlossen vor dem HG Wien 27.4.2023, 57 Cg 23/23t

Klagsvertreterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

×
Thunfisch
Bild: A. Konstantinoudi/VKI
Thunfisch
Bild: A. Konstantinoudi/VKI
Thunfisch
Bild: A. Konstantinoudi/VKI
Thunfisch
Bild: A. Konstantinoudi/VKI
Thunfisch
Bild: A. Konstantinoudi/VKI
Thunfisch
Bild: A. Konstantinoudi/VKI

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“

Strengere Vorgaben für Tech-Riesen: Digital Markets Act „scharf gestellt“

Der Digital Markets Act (DMA) sieht regulatorische Einschränkungen für sogenannte "Gatekeeper" - Plattformdienste mit erheblicher Marktmacht - vor und ist seit 7. März 2024 für 22 Dienste von sechs Gatekeepern, ua Amazon, Apple, Meta und Microsoft, wirksam. Wir stellen die Regelungen im Überblick dar.

Erfolgreiches Vorgehen gegen Hofer wegen einer Statt-Preis-Werbung

Erfolgreiches Vorgehen gegen Hofer wegen einer Statt-Preis-Werbung

Der VKI hatte die Hofer KG wegen aus Sicht des VKI unzulässiger Statt-Preisen geklagt. Zu einem Urteil dazu kam es nicht: Hofer schloss mit dem VKI einen gerichtlichen Vergleich ab und verpflichtete sich darin, dass inkriminierte Verhalten zu unterlassen.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang