Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - die AvW-Geschädigten durch Führung von Musterprozessen gegen die Masseverwalter, um wesentliche Rechtsfragen musterhaft zu klären.
Am Dienstag, den 26. Juni 2012 finden in den beiden ersten Verfahren am Landesgericht Klagenfurt Tagsatzungen statt. Ziel ist es, eine rasche Klärung bis zum Obersten Gerichtshof zu erzielen. Tausende AvW-Geschädigte haben im Konkurs über das Vermögen der AvW Gruppe AG (GZ 41 S 65/10x LG Klagenfurt) Schadenersatzansprüche angemeldet. Die Masseverwalter haben diese Forderungen - zur Vorsicht - bestritten und haben mit dem VKI vereinbart, grundlegende Rechtsfragen in einigen wenigen Musterprozessen ausjudizieren zu lassen.
Am Dienstag, den 26. Juni 2012, finden nunmehr die beiden ersten mündlichen Verhandlungen statt. In einem Fall werden die Schadenersatzansprüche einer AvW-Genussschein-Inhaberin behandelt, die die Papiere über die Börse gekauft hat und die ihre Ansprüche insbesondere auf die Prospekthaftung und auf die Haftung der AvW für das betrügerische Verhalten des Vorstandes Dr. Wolfgang Auer-Welsbach stützt.
Im anderen Fall kommen als Haftungsgrundlagen auch "listige Irreführung" und "falsche Anlageberatung" hinzu.
Die Gerichte werden insbesondere zu klären haben, welche Stellung die Schadenersatzforderungen im Konkurs haben; sprich, ob es sich um normale Konkursforderungen handelt oder die Forderungen - was für die Geschädigten von Nachteil wäre - nur nachrangig zum Zug kommen.