Zum Inhalt

Morgen beginnen Musterprozesse im AvW-Konkurs

Tagsatzungen (9.00 und 10.00) am Landesgericht Klagenfurt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - die AvW-Geschädigten durch Führung von Musterprozessen gegen die Masseverwalter, um wesentliche Rechtsfragen musterhaft zu klären.

Am Dienstag, den 26. Juni 2012 finden in den beiden ersten Verfahren am Landesgericht Klagenfurt Tagsatzungen statt. Ziel ist es, eine rasche Klärung bis zum Obersten Gerichtshof zu erzielen. Tausende AvW-Geschädigte haben im Konkurs über das Vermögen der AvW Gruppe AG (GZ 41 S 65/10x LG Klagenfurt) Schadenersatzansprüche angemeldet. Die Masseverwalter haben diese Forderungen - zur Vorsicht - bestritten und haben mit dem VKI vereinbart, grundlegende Rechtsfragen in einigen wenigen Musterprozessen ausjudizieren zu lassen.

Am Dienstag, den 26. Juni 2012, finden nunmehr die beiden ersten mündlichen Verhandlungen statt. In einem Fall werden die Schadenersatzansprüche einer AvW-Genussschein-Inhaberin behandelt, die die Papiere über die Börse gekauft hat und die ihre Ansprüche insbesondere auf die Prospekthaftung und auf die Haftung der AvW für das betrügerische Verhalten des Vorstandes Dr. Wolfgang Auer-Welsbach stützt.

Im anderen Fall kommen als Haftungsgrundlagen auch "listige Irreführung" und "falsche Anlageberatung" hinzu.

Die Gerichte werden insbesondere zu klären haben, welche Stellung die Schadenersatzforderungen im Konkurs haben; sprich, ob es sich um normale Konkursforderungen handelt oder die Forderungen - was für die Geschädigten von Nachteil wäre - nur nachrangig zum Zug kommen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang