Nachträglich verrechnete Kerosinzuschläge von Reiseveranstaltern sind unzulässig und gesetzwidrig, wenn nicht in den Preisanpassungsklauseln festgelegt ist, wie der neue Preis berechnet wird. Die AK bekam jetzt in zwei Klagen gegen Bentours und Bahntours Recht, wobei das Urteil gegen Bentours noch nicht rechtskräftig ist.
Auch der VKI führt - im Auftrag des BMSG - zahlreiche Verfahren.