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Namensänderung von AWD auf Swiss Life Select löst Probleme mit tausenden AWD-Geschädigten nicht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und mit Unterstützung der FORIS AG - gegen den AWD Österreich für rund 2.500 Geschädigte Sammelklagen mit einem Gesamtstreitwert von rund 40 Mio. Euro. Der Vorwurf lautet auf "systematische Fehlberatung" im Zuge der Vermittlung von Immofinanz- und Immoeast-Aktien. Die "Großmutter"-Gesellschaft des AWD Österreich - die SWISS LIFE AG in der Schweiz - beabsichtigt, wie sie heute verlauten ließ, die Marke AWD aufzugeben und das Vermittlungsgeschäft unter der Marke Swiss Life Select zu betreiben. Der VKI weist darauf hin, dass alleine ein Namenswechsel die Probleme der Vergangenheit nicht lösen kann.

Die SWISS LIFE hat heute angekündigt, dass der AWD mit Swiss Life Select verschmolzen werden soll. 

Damit werden aber die tausenden Anlegerklagen gegen den AWD in Österreich und Deutschland nicht gelöst. 

Allein in Österreich sind von Seiten des VKI gegen den AWD fünf Sammelklagen gerichtsanhängig; der Streitwert beträgt rund 40 Mio Euro. Es sind rund 2500 Geschädigte an den Klagen beteiligt. 

Bislang haben AWD und SWISS LIFE eine rasche und außergerichtliche Lösung abgelehnt bzw an unannehmbare Bedingungen geknüpft. 

 "Es hat den Anschein, dass die SWISS LIFE durch diesen Namenswechsel versucht, die Altprobleme des AWD zu billig entsorgen. Die tausenden AWD-Geschädigten wissen aber genau, dass die SWISS LIFE seit den ersten Klagen im Jahr 2009 es in der Hand gehabt hätte, diese Probleme unbürokratisch zu lösen. Statt dessen hat man darauf gesetzt, die Verfahren möglichst lange zu verzögern. Ein reiner Namenswechsel lässt dies nicht vergessen und ist auch für sich allein kein glaubwürdiger Neubeginn," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. 

 Derzeit liegt die vom AWD aufgeworfene Vorfrage, ob Prozessfinanzierung in Österreich zulässig ist, aufgrund einer Revision des AWD gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (wonach dies zulässig ist) beim Obersten Gerichtshof (OGH). 

 "Wir erwarten in den nächsten Monaten die Entscheidung des OGH und dann wird in den Sammelklagen endlich um die Frage der Fehlberatungen zu verhandeln sein", beschreibt Dr. Kolba die weitere Entwicklung. "Dann wird die Öffentlichkeit klar sehen, mit welchen Methoden konservativen Sparern vom AWD Immobilienaktien verkauft wurden."

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