Zum Inhalt

Neue Datenschutz-NGO "noyb" startet

Der neue gemeinnützige Verein "noyb - Europäisches Zentrum für Digitale Rechte" will Tech-Giganten zu Respekt für Grundrechte zwingen.

"Wir haben zwar strenge Datenschutzgesetze in Europa, aber in der Realität ist davon oft wenig zu spüren" sagt Max Schrems, Initiator des Vereins noyb (Abkürzung für "none of your Business"). Noyb soll als unabhängige, schlagkräftige Organisation effektiv und auf europäischer Ebene gegen den Missbrauch von persönlichen Daten vorgehen. Ziel des Vereins ist, eine effektive Durchsetzung der digitalen Rechte und den gesetzlich garantierten Schutz der Privatsphäre zur Realität werden zu lassen.

Im Vorstand dieser neuen Organisation sollen neben Max Schrems, bekannt für seine Klage gegen Facebook, auch Dr. Petra Leupold, Leiterin der VKI-Akademie, und Dr. Christof Tschohl, Jurist und Obmann von epicenter.works, sein.

Im Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) in Kraft. Sie enthält massiv verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten für Nutzer. Dieser Schutz kommt aber oft nicht bei den VerbraucherInnen an. Der Fokus von noyb liegt auf der kommerziellen Datenverarbeitung durch Unternehmen. noyb wird nicht nur rechtlich gegen Datenschutzverletzer vorgehen, sondern auch Guidelines und Best Practices veröffentlichen, die Unternehmen praktisch helfen sollen, sich an die Gesetze zu halten

Tech-Unternehmen agieren global und trans-national. Die Verarbeitung von Daten und der Handel mit zum Teil sensiblen Informationen findet meist ohne Wissen der Betroffenen statt und ist wenig transparent. Die Digitalisierung und die grenzüberschreitende Dimension von Datenschutzverletzungen stellt Verbraucherschutzorganisationen vor neue Herausforderungen. Dr. Petra Leupold (VKI): "Das materielle Datenschutzrecht bietet ein vergleichsweis hohes Schutzniveau. Bis dato gibt es aber eine Lücke in der Durchsetzung. Hier sehen wir dringenden Bedarf nach einer spezialisierten Organisation wie noyb, um die digitalen Rechte der KonsumentInnen auch länderübergreifend effektiv durchzusetzen. Der VKI und noyb werden daher ihre Ressourcen bündeln und eng zusammenarbeiten, um gemeinsam effektiv gegen Datenschutzverstöße vorzugehen."

Unabhängigkeit ist für noyb sowohl bezüglich der Vereinsstrukturen als auch der Finanzierung entscheidend. Der noyb Vorstand soll ehrenamtlich arbeiten. Die Finanzierung soll daher vor allem von einer Vielzahl von Privatpersonen getragen werden - als Fördermitglieder und durch Spenden. Das angestrebte Finanzierungsminimum bis Ende 2018 beträgt 250.000 EUR.

Spenden und beitreten auf www.noyb.eu

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation Klage gegen die Iglo Austria GmbH ein. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war, ohne dass dies für Verbraucher:innen klar erkennbar war.

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang