Ein Konsument kaufte auf Grundlage der Angaben im Verkaufsprospekt MEL Zertifikate. Er ging auf Grund der Prospektangaben davon aus, dass es zu keinen wesentlichen Kursschwankungen kommen könne. Tatsächlich kam es allerdings zu einem massiven Kursverfall.
Das Handelgericht Wien verurteilt die Meinl Bank in einem aktuellen Urteil zur Rückzahlung des investierten Kapitals an den Anleger: Die Meinl Bank haftet nämlich für die irreführenden Angaben im Verkaufsprospekt. Ein Hinweis auf den Kapitalmarktprospekt reicht nicht.
Die Frist für eine Irrtumsanfechtung beträgt drei Jahre ab dem Kauf. Betroffene müssen spätestens innerhalb von drei Jahren ab Kauf eine Klage einbringen, um derartige Ansprüche zu wahren.