VW hat am 16.12.2015 erklärt, zum einen den Verjährungsverzicht auf 31.12.2017 zu verlängern und zum anderen auch bereits verjährte Ansprüche berücksichtigen zu wollen.
Der VKI hat diese Erklärung als unzureichend kritisiert.
Nun haben die österreichischen VW-Händler nachgebessert und gegenüber dem VKI ebenfalls auf Einwendungen aus der Verjährung bis 31.12.2017 verzichtet.
Es freut uns, dass wir noch vor den Feiertagen für den Großteil der Geschädigten - egal ob Verbraucher oder Unternehmer (!) - Entwarnung gegeben können: Man kann nun zuwarten, ob es zu einem Vergleich mit VW kommt. Die Gespräche sollen so rasch wie möglich, realistisch wohl im Frühjahr 2016 beginnen, sagt Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im Bereich Recht des VKI.
Die Erklärungen zum Verjährungsverzicht beziehen sich jedoch nur auf die Probleme mit Stickstoff-Abgasen. Für - vor Wochen kolportierte - Probleme mit den CO2-Abgasen gibt es keinen Verjährungsverzicht; laut VW seien doch nur sehr wenige Fahrzeuge betroffen.
Weiters haben noch nicht alle österreichischen Vertragshändler von VW, Audi, SEAT und Skoda (aktueller Stand) die Erklärung zum Verjährungsverzicht abgegeben.
Schließlich sind auch Gebrauchtwagenkäufe (bei Nicht-VW-Händlern oder Privaten) vom Verjährungsverzicht nicht umfasst.
Der VKI wird die 53.000 österreichischen Fahrzeughalter, die sich bislang beim VKI gemeldet haben, nun genau informieren, wie sie sich weiter verhalten können. Es ist auch weiter möglich, sich kostenlos an der Sammelaktion des VKI zu beteiligen, resümiert Wolf.