Zum Inhalt

OGH: Anwaltliche Betreibungskosten - Akzessorietät - vorprozessuale Kosten

In einer aktuellen Entscheidung hat der OGH klargestellt, dass außergerichtliche Betreibungs- und Eintreibungskosten - jedenfalls solange der Hauptanspruch besteht - auch nach Inkrafttreten des § 1333 Abs 3 ABGB (BGBl I 2002/118, ab 01.08.2002) als vorprozessuale Kosten in das Kostenverzeichnis aufgenommen werden müssen.

Der Kläger begehrte neben dem Hauptanspruch die Rückforderung von aufgewendeteten außergerichtlichen Betreibungskosten seines Anwalts aus dem Titel des Schadenersatzes. Der OGH stellte jedoch klar, dass derartige Kosten - solange der Hauptanspruch besteht - in der Kostennote geltend gemacht werden müssen und gab dem Rekurs des Klägers nicht Folge.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang