Eine junge Frau benötigte für einen Hauskauf € 28.000 in bar. Nach Vorsprache in einer Filiale der Bank wurde der Frau mitgeteilt, sie könne das Geld in zwei Tagen beheben. Bei der Transaktion wurde die Frau offenbar von einem Mann beobachtet, welcher Mitglied einer Bande für "Bank-Anschlussdelikte" war und der über ein Handy seine drei Komplizen über den Vorfall informierte. Kurz nach Verlassen der Bank wurde die junge Frau überfallen und der Geldbetrag entwendet.
Wegen manglender Sicherheitsvorkehrungen der Bank hatte das OLG Wien die Bank für alleinig verantwortlich erklärt. Der OGH hiel dies jedoch für zu weit gehend: Er sah sowohl Bank als auch Kundin verantwortlich. Die Bank habe insb ihre Warnpflicht betreffend ähnlicher Überfälle in der Vergangenheit verletzt. Hingegen habe die Kundin das Geld, welches sich in einem Kuvert befand, zuerst auf dem Kinderwagen abgelegt und es dann ihren Hosenbund unter das T-Shirt gesteckt. Damit habe sie aber dem Beobachter ausreichend Gelegenheit gegeben, sich über die Geldauszahlung Klarheit bzw geradezu Gewissheit zu verschaffen.
OGH 23.6.2005, 6 Ob 77/05z