Ein Konsument hatte im Jahr 2005 ein fremdwährungsfinanziertes Pensionsvorsorgemodell abgeschlossen. Dabei wurde eine Rentenversicherung mit einem endfälligen Fremdwährungskredit in Höhe von € 318.000,-- und einem Tilgungsträger kombiniert. Der Vermittler bezeichnete das Risiko als gering.
Der OGH geht von einem Beratungsfehler aus, einem wirtschaftserfahrenen Unternehmer ist allerdings ein Mitverschulden anzulasten.
OGH 14.6.2012, 3 Ob 49/12w
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Klagevertreter: Dr. Karl-Heinz Plankel, RA in Dornbirn