Zum Inhalt

OGH: Entscheidung über unzulässige AGB von McFit

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Mc Fit Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage.

Nun liegt die Entscheidung des OGH vor.

Der OGH entschied, dass insgesamt 9 von 14 Klauseln der Bedingungen gesetzwidrig sind.

So wurden zB folgende Klauseln als gesetzwidrig eingestuft:

  • Schadenersatzpflichten bei Weitergabe der Membercard
  • Zustimmungsfiktionen
  • Zutrittsverbote und Kündigungen aufgrund fehlender Zahlungen
  • Kostentragungspflichten hinsichtlich Rechtsverfolgungskosten


OGH 22.03.2016, 5 Ob 87/15b
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

Ö-Ticket: OGH beurteilt Klauseln zur Servicegebühr zulässig

2023 der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice „Ö-Ticket“ betreibt, geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln in den Vertragsbedingungen von Ö-Ticket, darunter auch solche, die „Servicegebühren“ für den Kauf von Veranstaltungstickets und deren Rückerstattung regeln.

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang