Der OGH entschied, dass insgesamt 9 von 14 Klauseln der Bedingungen gesetzwidrig sind.
So wurden zB folgende Klauseln als gesetzwidrig eingestuft:
- Schadenersatzpflichten bei Weitergabe der Membercard
- Zustimmungsfiktionen
- Zutrittsverbote und Kündigungen aufgrund fehlender Zahlungen
- Kostentragungspflichten hinsichtlich Rechtsverfolgungskosten
OGH 22.03.2016, 5 Ob 87/15b
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien