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OGH erklärt Leistungsänderung bei "Kilometerbank" der Westbahn als gesetzwidrig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte- im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich- eine Verbandsklage gegen die Westbahn Management GmbH wegen gesetzlich unzulässigen Änderungsklauseln und weiterer gesetzwidriger Klauseln in den AGB sowie der damit im Zusammenhang stehenden Irreführung hinsichtlich der "Kilometerbank". Der OGH erklärte sowohl die irreführende Geschäftspraktik, als auch die inkriminierten Klauseln als gesetzwidrig.

Die "Kilometerbank" stellt eine Prepaid-Karte dar, mit der Konsumenten "Zugkilometer im Voraus" kaufen können. Diese Karte kann von Verbrauchern nach dem Erwerb für Zugfahrten eingelöst und als Zahlungsmittel im Zug verwendet werden.

Anlassfall war ein Konsument, welcher ein "Kilometerbank"-Ticket für 1.000 Tarifkilometer zum Preis von EUR 79,90,-- von der Westbahn erworben hatte. Während bei den ersten Fahrten nach Linz noch 56 Kilometer abgebucht wurden, so buchte die Westbahn nach zwei Monaten für dieselbe Strecke unerwartet 60 Kilometer ab. Die Westbahn verwies darauf, dass es sich bei den Streckenkilometern nicht um fixe Werte handeln würde und diese jederzeit mit einer Preisanpassung geändert werden könnten.

Der OGH beurteilte diese einseitige Leistungsänderungsmöglichkeit der abzubuchenden Tarifkilometer als gesetzwidrig. Außerdem qualifizierte der OGH die Gültigkeitsdauer von 24 Monaten sowie den gänzlichen Ausschluss einer Rückerstattung des Betrages als unzulässig

OGH 15.12.2015, 4 Ob 202/15g
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Klagsvertreter: Dr. Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien.

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