Dr. Klauser klagte für einen rechtsschutzversicherten Verbraucher eine Bank auf Rückzahlung von rund 130.000 Schilling (ca. EUR 9.448). Der Kredit über 1,1 Mio Schilling (EUR 79.940,12) war 1989 aufgenommen worden. Im Schatten einer unbestimmten Zinsanpassungsklausel habe die Bank zuviel an Zinsen verrechnet.
Nach Zurückweisung der Ansprüche wegen Verjährung durch die Untergerichte stellte der OGH nun eine Reihe von Rechtsfragen klar: Die Verjährung von Rückforderungsansprüchen beginnt erst mit "Überzahlung" und die Vereinbarung einer gesetzwidrigen Klausel macht schadenersatzpflichtig.