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OGH im Zinsenstreit - Banken haften für Schadenersatz

In einem Rechtsschutz-Prozess von Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser hat der OGH klargestellt, dass die Verwendung gesetzwidriger Zinsanpassungsklauseln und die Unterlassung entsprechender Zinsanpassungen schadenersatzpflichtig machen und der Anspruch auf Schadenersatz erst binnen drei Jahren ab subjektiver Kenntnis von Schaden und Schädiger verjährt.

Dr. Klauser klagte für einen rechtsschutzversicherten Verbraucher eine Bank auf Rückzahlung von rund 130.000 Schilling (ca. EUR 9.448). Der Kredit über 1,1 Mio Schilling (EUR 79.940,12) war 1989 aufgenommen worden. Im Schatten einer unbestimmten Zinsanpassungsklausel habe die Bank zuviel an Zinsen verrechnet.

Nach Zurückweisung der Ansprüche wegen Verjährung durch die Untergerichte stellte der OGH nun eine Reihe von Rechtsfragen klar: Die Verjährung von Rückforderungsansprüchen beginnt erst mit "Überzahlung" und die Vereinbarung einer gesetzwidrigen Klausel macht schadenersatzpflichtig.

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