Es handelte sich dabei primär um Klauseln, welche regelmäßig in AGB von Banken anzutreffen sind.
Als unzulässig wurden folgende Klauseln erklärt:
- Sperrgebühr für Bezugskarten
- Entgeltänderungsklausel
- Haftungsregelungen
OGH 24.09.2015, 9 Ob 26/15m
Klagsvertreter: Dr. Walter Reichholf, RA in Wien