Die Unicredit Bank Austria hatte im Februar 2015 an Fremdwährungskreditnehmer ein Schreiben versandt, in dem im Zusammenhang mit dem negativen LIBOR darauf hingewiesen wurde, dass bei bestehenden Kreditverträgen keine Negativverzinsung erfolgt. Als Untergrenze sollte hingegen ein Sollzinssatz von 0,00001 % gelten.
Während das Handelsgericht Wien (HG Wien) diese Vorgangsweise der Bank als gesetzwidrig eingestuft hatte, beanstandet der Oberste Gerichtshof (OGH) das Einfrieren des Zinssatzes bei 0 nicht.
Bei Kreditverträgen sei nach dem OGH von einem natürlichen Konsens auszugehen, nach dem die Bank (laufend) Zinsen als Entgelt erhält und demgegenüber keine Zinsen an den Kreditnehmer auszahlen muss.
Die praktisch weitaus relevantere Frage, ob der Kreditnehmer zur Zahlung des vereinbarten Fixaufschlages als Mindestzinssatz verpflichtet ist, lässt der OGH offen. Dazu sind weitere Verfahren beim OGH anhängig, eine Entscheidung wird in den nächsten Monaten zu erwarten sein.