Zum Inhalt

OGH: Preisauszeichnung bei Konzertkartenvermittlung im Internet intransparent

In einer Verbandsklage, die der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen den Onlinekartenvermittler Wiener Mozart Orchester Konzertveranstaltungs GmbH (www.viennaticketoffice.com) geführt hat, hat der OGH entschieden, dass die Angabe von nur einem Gesamtpreis ohne Querverweis auf den Ort, an dem der Preis für die Vermittlungsleistung ersichtlich ist, gegen das Transparenzgebot verstoßt. Außerdem qualifizierte er die auf den Webseiten und Subpages vorformulierten allgemeinen Vertragsbedingungen als AGB, die der Geltungs- und Inhaltskontrolle unterliegen, was die Anwendung der Transparenzvorschriften erst möglich machte.

Das Unternehmen verkauft auf seiner Webseite Eintrittskarten für verschiedene Veranstaltungen wie Konzerte oder Theateraufführungen. Beim gesamten Buchungsvorgang gibt das Unternehmen jedoch nur den Gesamtpreis an. Für den Kunden ist daher nicht ersichtlich, welcher Anteil von diesem Endpreis auf die Vermittlung und wieviel davon auf die Veranstaltung selbst entfällt. Kurz vor Abschluss der Buchung können die AGB angeklickt und eingesehen werden. Erst in deren letztem Punkt ist unter der Überschrift "unsere Preise" dargelegt, dass der angegebene Verkaufspreis ein Endpreis ist und sich inklusive 25% Buchungsgebühr und gesetzlicher Mehrwertsteuer versteht. 

Nach dem OGH handelt es sich bei den Vertragselementen auf dem Online- Buchungsportal um Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw um ein Vertragsformblatt, das der Geltungs- und Inhaltskontrolle unterliegt.  Es ist intransparent, wenn während des gesamten Bestellvorganges nur der Gesamtpreis der bestellten Veranstaltungskarten angeführt wird, ohne das auch nur ein Querverweis auf den Ort, an dem der Preis für die Vermittlungsleistung eingesehen werden kann, vorhanden wäre. 

OGH, 30.08.2012, 2 Ob 59/12h.
Volltextservice
Klagevertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Kindergruppe Babaluna wegen zehn Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt. Die Kindergruppe Babaluna hat zu allen Klauseln am 29.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang