Zum Inhalt

OGH spricht Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu

Der OGH hat nun erstmals Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude auch für Schäden zugesprochen, die vor der ausdrücklichen Umsetzung dieses Anspruches in österreichisches Recht (1.1.2004) entstanden sind. Damit erweist sich die damals vom VKI vertretene Rechtsansicht als richtig, dass man - auch ohne ausdrückliche Umsetzung - in richtlinienkonformer Interpretation österreichischen Rechtes Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude verlangen konnte.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der AUA

Unterlassungserklärung der AUA

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die AUA wegen 17 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

Unterlassungserklärung von Ryanair

Unterlassungserklärung von Ryanair

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Ryanair DAC. wegen 31 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang