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OGH spricht Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude zu

Der OGH hat nun erstmals Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude auch für Schäden zugesprochen, die vor der ausdrücklichen Umsetzung dieses Anspruches in österreichisches Recht (1.1.2004) entstanden sind. Damit erweist sich die damals vom VKI vertretene Rechtsansicht als richtig, dass man - auch ohne ausdrückliche Umsetzung - in richtlinienkonformer Interpretation österreichischen Rechtes Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude verlangen konnte.

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