In einer mit Unterstützung der Arbeiterkammer Steiermark geführten Klage auf Feststellung der Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Teilzeitnutzungsvertrages mit Vereinskonstruktion hat der OGH unter Zurückweisung der ordentlichen Revision der beklagten Partei ausgesprochen, dass ein Teilzeitnutzungsverhältnis an einer Immobilie als Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit gelöst werden kann.
OGH: Time-Sharing-Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit kündbar
Wie andere Dauerschuldverhältnis auch, können Time-Sharing-Verträge jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Lesen Sie mehr:
Urteil: OGH: Time-Sharing-Vertrag aus wichtigem Grund kündbar - 10.2.2006
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1294