Zum Inhalt

OGH: Verkehrssicherungspflichten bei einem Boxautomaten

Den Betreiber von Boxautomaten treffen gegenüber Benützern vertragliche Verkehrssicherungspflichten. Diese werden nicht überspannt, wenn vom Betreiber verlangt wird, dass durch eine spaltenlose Ausführung der Bodenplatte verhindert wird, dass der Benützer bei der Abgabe von Boxschlägen mit seinen Schuhen hängen bleibt und stürzt.

Der beklagte Betreiber stellte auf einer Messe einen Boxautomaten ("Kraftmesser") auf, der gegen Einwurf eines Euros drei Boxschläge auf einen herunterfallenden Lederball freigibt. Auf der Standfläche des Boxautomaten befanden sich mehrere ca 3 cm breite Spalten, die den Ablauf von Regenwasser ermöglichen sollten. Der Kläger blieb bei einem Schlag mit seinem Schuh in einer Spalte hängen, stürzte und verletzte sich.

OGH 3.8.2005, 9 Ob 19/05t

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang