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OLG Wien: Servicegebühr für "print@home"-Tickets

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die CTS Eventim Austria GmbH wegen gesetzwidriger Klauseln in den AGB. Die CTS Eventim Austria GmbH betreibt die Website www.oeticket.com und verrechnet zusätzliche Servicegebühren für "print@home-Tickets", "mobile-Tickets" und bestimmte Hinterlegungsarten.

Das OLG Wien beurteilte nun -wie bereits das HG Wien- alle eingeklagten Klauseln und Entgelte als rechtswidrig.

Das Gericht beurteilte Servicegebühren für das "print@home"-Ticket und "mobile-Tickets" in Höhe von EUR 2,50 als gesetzwidrig. 

Außerdem wurden Servicegebühren für die Hinterlegung als unzulässig beurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 5.12.2017).

OLG Wien 13.11.2017, 5 R 146/17b
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Klagsvertreter: Dr. Stefan LANGER, RA in Wien

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Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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