Zum Inhalt

Online Kartenbüro Greenticket insolvent

Mit Beschluss vom 18.1.2019 wurde über den hinter dem Kartenbüro greenticket.at stehenden Unternehmer das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der VKI bietet dazu Informationen.

Das BG Fünfhaus hat mit Beschluss vom 18.1.2019 unter dem Aktenzeichen 17 S 2/19p das Schuldenregulierungsverfahren über den hinter greenticket.at stehenden Unternehmer eröffnet.

Forderungen - etwa auf Grund vorausbezahlter und nicht erhaltener Tickets - sind bis 13.3.2019 beim BG Fünfhaus zu der o.a. Aktenzahl schriftlich in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Betrag der Forderung, eine Begründung und die Beweismittel anzugeben. 

Es kann dafür das auf der Website der Justiz ersichtliche Formular verwendet werden, der Link dazu ist unten ersichtlich.

Für die Anmeldung ist eine Gebühr von Euro 23,-- zu entrichten.

Im Hinblick auf die üblicherweise geringen - zumeist einstelligen - Insolvenzquoten, wird in vielen Fällen eine Anmeldung von Forderungen auf Grund der bei der Anmeldung zu bezahlenden Gebühr von Euro 23,-- wirtschaftlich nicht sinnvoll sein.

Zuständiger Masseverwalter ist:

MMag.DDr. Irmgard Schartner

1090 Wien, Porzellangasse 22A/7

Tel: 01/5324777

Fax: 01/5324777-50

Mail: rae@kniwi.at

 

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang