Stein des Anstoßes waren vor allem automatische Aboverlängerungen.
Verbraucher mit einer automatisch verlängerten Premiummitgliedschaft können den Vertrag beenden und allenfalls unrechtmäßig eingehobene Beträge rückfordern.
Betreut.at vermittelt unter anderem Babysitter. Man gibt ein kostenloses Inserat auf und erhält Kontaktvorschläge.
Wer die Babysitter kontaktieren will, muss ein kostenpflichtiges Premium-Abo abschließen, entweder für einen, drei oder zwölf Monate. Das Monatsabo kostet 35 Euro.
Der Unternehmer sieht vor, dass sich die Abos automatisch verlängern, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündigt.
Die entsprechenden Vertragsklauseln waren einerseits in sich widersprüchlich, und verwirrend, gerade weil ja begrenzte Abozeiträume zur Wahl stehen.
Der Kunde geht davon aus, dass das 1-Monatsabo nach einem Monat endet.
Andererseits verstößt die automatische Vertragsverlängerung gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG - danach darf das Schweigen des Verbrauchers nur unter engen Voraussetzungen als Zustimmung zur Vertragsverlängerung gewertet werden:
die Verlängerung ist wirksam im Vertrag vereinbart, er wird rechtzeitig auf die Bedeutung seines Verhaltens (hier: Unterlassen der Kündigung) hingewiesen, und hat für die Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist.
Von der automatischen Vertragsverlängerung Betroffene können den Vertrag beenden und allenfalls die unrechtmäßig von betreut.at eingezogenen Beträge rückfordern. Wer die Plattform in der Verlängerungsphase intensiv genutzt hat, dem könnte die Firma Bereicherungsansprüche einwenden. In diesem Fall raten wir die VKI-Beratung (01-588 77 -0) zu kontaktieren.
Keine Bereicherung wird eingetreten sein, wenn Kunden den Dienst in dieser Zeit nicht mehr genutzt haben.