Zum Inhalt

Parship: Automatische Vertragsverlängerung durch Versand nichtssagender Erinnerungs-E-Mails unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - PE Digital GmbH geklagt, die unter anderem das Partnervermittlungsportal "Parship" betreibt. Der OGH hat nun bestätigt, dass die gesetzlich geforderte, nochmalige Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist deutlich erteilt werden müsse: Das dazu versandte E-Mail ist nicht ausreichend.

Damit es zu einer (vereinbarten!) automatischen Vertragsverlängerung kommen kann, müssen KundInnen davor noch gesondert auf den drohenden Ablauf der Kündigungsfrist und die vorgesehene Vertragsverlängerung hingewiesen werden. Der OGH hat nun bestätigt, dass die von Parship dazu versandten E-Mails den Anforderungen des § 6 Abs 1 Z 2 KSchG nicht genügen.

Für jene, die von der automatischen Vertragsverlängerung betroffen waren, kommen Rückforderungen in Betracht.

OGH 24.08.2017, 4 Ob 80/17v
Volltextservice
Klagevertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

Einen Musterbrief finden Sie hier

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Kostenpflichtige Hotline für Kund:innen unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die PNEUS ONLINE TRADING C.V., die einen Online-Handel mit Autoreifen und Zubehör betreibt und ihre Leistungen über ihre Website www.reifen-pneus-online.at anbietet, weil diese unter der Nummer 0900 120 240 auch für Bestandskund:innen eine kostenpflichtige Kundendienstrufnummer als „Service Hotline“ anbot.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang