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Parship: Automatische Vertragsverlängerung durch Versand nichtssagender Erinnerungs-E-Mails unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - PE Digital GmbH geklagt, die unter anderem das Partnervermittlungsportal "Parship" betreibt. Der OGH hat nun bestätigt, dass die gesetzlich geforderte, nochmalige Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist deutlich erteilt werden müsse: Das dazu versandte E-Mail ist nicht ausreichend.

Damit es zu einer (vereinbarten!) automatischen Vertragsverlängerung kommen kann, müssen KundInnen davor noch gesondert auf den drohenden Ablauf der Kündigungsfrist und die vorgesehene Vertragsverlängerung hingewiesen werden. Der OGH hat nun bestätigt, dass die von Parship dazu versandten E-Mails den Anforderungen des § 6 Abs 1 Z 2 KSchG nicht genügen.

Für jene, die von der automatischen Vertragsverlängerung betroffen waren, kommen Rückforderungen in Betracht.

OGH 24.08.2017, 4 Ob 80/17v
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Klagevertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

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