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Partnervermittungsvertrag - gesetzwidrige Klauseln

Das OLG Wien bestätigte eine Entscheidung des Handelsgerichts und beurteilte vier Klauseln in einem Partnervermittlungsvertrag des Partnervermittlungsinstitutes "for you" als gesetzwidrig.

Der VKI hatte - im Auftrag des BMSG - nach einer vorhergehenden außergerichtlichen Abmahnung gegen das Partnervermittlungsinstitut "for you" eine Verbandsklage wegen der Verwendung von gesetzwidrigen Klauseln in seinen Vertragsformblättern eingebracht.

Folgende Klauseln wurden beanstandet:

1. Als Kunde ist mir bewusst, dass die Möglichkeiten eines Institutes begrenzt sind und ich erhebe folglich keinen Anspruch darauf, dass die mir bekannt gemachten Partner meinen Vorstellungen bedingungslos entsprechen.

2. Meine Mitgliedschaft erlischt, wenn mein eigenes Verhalten bzw Unkorrektheit dem Institut gegenüber eine Erfolg versprechende Betreuung unzumutbar erschwert

3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Von dieser Schriftform kann nur schriftlich abgegangen werden.

4. Das Institut "for you" darf im Sinne einer erfolgreichen Betreuung Dritte mit der Dienstleistung beauftragen.

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Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Sozialministerium

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