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Persönlichkeitsrechte von Heimbewohnern gestärkt

Am 1.7.2005 trat das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG, BGBl I Nr 11/2004) in Kraft.

Das neue Gesetz hat zwei zentrale Ziele: "Den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bewohnern in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Unterstützung der dort arbeitenden Menschen", so Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung im Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft (VSP).

Freiheitsbeschränkungen von Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen, Behindertenheimen oder anderen Einrichtungen für die Pflege psychisch kranker oder geistig behinderter Menschen sind nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig und zu dokumentieren. Grundsätzlich sind Freiheitsbeschränkungen nach Möglichkeit mit pflegerischen, medizinischen und organisatorischen Methoden zu vermeiden.

Bewohnervertreter sollen die Rechte der Betroffenen wahren, indem sie etwa von der Vornahme einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme zu verständigen sind.

   Ab 1. Juli können Pflege-, Behinderteneinrichtungen und Krankenanstalten die im HeimAufG verpflichtend vorgesehenen Meldungen von Freiheitsbeschränkungen über das Internet abwickeln. Dafür wurde von der Bewohnervertretung ein eigenes Internet-Portal erstellt. Alle Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt und sind für Dritte nicht einsehbar.

Das Internet-Portal findet sich unter http://www.bewohnervertretung.at

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