Das Handelsgericht Wien spricht einem Konsumenten den Rückkaufswert nach der Kündigung seiner prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge zu.
Der auf 20 Jahre abgeschlossene Vertrag ist nach den zwingenden Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes nämlich jährlich kündbar.
Die Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes betreffen nur das Verhältnis zur Abgabenbehörde und hindern die Kündbarkeit nicht. Es kann allerdings zu einer Nachversteuerung kommen.
Der VKI hat die betroffene Versicherung mittlerweile im Auftrag des BMASK aufgefordert bei allen derartigen Versicherungsverträgen eine Kündigung zuzulassen.