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Preisänderung bei turmgas trotz Vertragsbindung und Preisgarantie

In den letzten Wochen haben Konsument:innen von turmgas eine Information erhalten, dass ihre Energiepriese erhöht werden, wenn sie der Preisänderung nicht widersprechen. Mit dem Widerspruch soll das Vertragsverhältnis zwischen Kund:innen und turmgas beendet werden. Von diesem Vorgehen sind auch zahlreiche Verträge betroffen, für die eine Preisgarantie und eine Mindestvertragsbindung aufrecht bestehen. Der VKI hält dieses Vorgehen für unzulässig und wird rechtliche Schritte prüfen. Mit Musterbrief.

Viele Konsument:innen und darunter zahlreiche, die erst in den letzten 12 Monaten eine Vertrag mit Preisgarantie von 24 Monaten und Bindungsfrist von 12 Monaten bei turmgas abgeschlossen haben, erhielten einen unerfreulichen Brief: Ihnen wurde mitgeteilt, dass die Energiepreise erhöht werden, wenn der Preiserhöhung nicht widersprochen wird. Erfolgt aber ein Widerspruch, dann soll das Vertragsverhältnis enden.

Obwohl der VKI den Anbieter auf die Unzulässigkeit dieser Vorgehensweise hingewiesen hat und ihn aufgefordert hat, die Preiserhöhungen und Kündigungen zurückzunehmen und Verbraucher:innen zu den versprochenen Bedingungen weiterhin zu beliefern, hat der Anbieter weder auf das Schreiben des VKI geantwortet, noch den Kund:innen gegenüber die Preiserhöhung zurückgenommen. Auch Kund:innen berichten, dass auf ihre Beschwerden nicht geantwortet wurde.

Der VKI prüft deshalb bereits rechtliche Schritte gegen den Anbieter und wird öffentlich darüber berichten.

Derzeit rät der VKI betroffenen Konsument:innen dem Anbieter mitzuteilen, dass sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind und zu den vereinbarten Preisen – zumindest bis zum Ende der Preisgarantie – beliefert werden möchten.  Der Anbieter ist nach Rechtsmeinung des VKI rechtlich dazu jedenfalls verpflichtet. (Ein Musterbrief zum Herunterladen findet sich unter dem Beitrag.) Der Anbieter muss nach Rechtsmeinung des VKI die Verträge weiterhin zu den vereinbarten Konditionen erfüllen.

Sollte dennoch ein neuer Anbieter notwendig werden – etwa weil turmgas die Konsument:innen nach Widerspruch nicht weiterbeliefert -, hilft der Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control: https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/toolbox/tarifkalkulator#/

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