Nachdem sich der Energielieferant Salzburg AG geweigert hat, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich seiner in den AGB verwendeten Preisanpassungsklausel abzugeben, hat der VKI - im Auftrag des BMSG - eine Unterlassungklage eingebracht.
Nun hat das OLG Linz die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt, und die Unzulässigkeit der von der Salzburg AG verwendeten Preisanpassungsklausel erkannt.
Preisanspassungsklausel der Salzburg AG gesetzwidrig
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Urteil: OLG Linz: Preisanpassungsklausel des Energielieferanten Salzburg AG gesetzwidrig - 30.5.2006
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