Eine Verbraucherin buchte über das Grazer Reisebüro LOGOS-Reisebüro GmbH eine einwöchige Russlandrundreise (Preis: EUR 1.639,-). Der Flug wurde annulliert. Die Konsumentin kam mit 22 Stunden Verspätung in Moskau an, sodass sie einen ganzen Tag der Rundreise verpasste. Bei der Landung im Moskau musste sie feststellen, dass ihr Gepäck fehlte und zunächst nicht auffindbar war. Am nächsten Tag tauchte ihr Koffer in Moskau auf. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Reisegruppe an jedem Tag der Reise woanders befand und das Reiseprogramm einzuhalten war, hat sich ein Abholen des Koffers in Moskau als äußerst schwierig gestaltet, sodass von der Reisenden erbeten wurde, den Koffer nach Wien zu transportieren, was auch durchgeführt wurde. Die Verbraucherin musste auf der Reise daher Noteinkäufe tätigen (etwa Unterwäsche, Socken, T-Shirts).
Es waren teilweise mangelhafte Reiseleistungen über den gesamten Urlaub vorhanden, wodurch der gesamte Aufenthalt beeinträchtigt wurde; sie musste sich etwa aufgrund des verlorenen Koffers notdürftig Ersatzkleidung während des ganzen Urlaubs besorgen.
Landesgericht ZRS Graz sprach der Konsumentin EUR 184,40 Preisminderung (1/8 des Gesamtpreises) für die Flugverspätung, EUR 359,- Preisminderung (25% des Gesamtpreises) für Gepäcksverlust bzw -verspätung und EUR 140,- Ersatz für entgangene Urlaubsfreude (EUR 15 pro Tag) zu.
Das Reisebüro hatte der Konsumentin nach Einbringen der Klage durch den VKI einen Betrag von rund EUR 132,- gezahlt. Somit sind laut Landesgericht ZRS Graz noch zusätzlich EUR 550,- zu zahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig.