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Preisminderung und Schadenersatz für Baulärm am Strand

Da der Reiseveranstalter den Konsumenten keine außergerichtliche Preisminderung gewähren wollte, klagte der VKI im Auftrag des BMSK und bekam großteils Recht. Das Gericht sprach 35% Preisminderung, materiellen Schadenersatz und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von € 20,00 pro Person und Tag für die mängelbehaftete Zeit zu.

In einem "Roulette" gebuchten 5* Hotel mit All Inklusiv Verpflegung in Ägypten rechtfertigen die Getränkeausschank aus - verschmutzten - Plastikbechern und  Baulärm mit verbundener Staubentwicklung eine Preisminderung von 35% und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von € 20,00 pro Person und Tag. Auch die Kosten für aufgewendete Reklamationstelefonate nach Österreich hat der Reiseveranstalter zu ersetzen.

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